Khalil Gibran
Unverbindliches Kennenlerngespräch
Vorbereitungsgespräch zu Ablauf & Gestaltung
Vorbereitung & Ausarbeitung der Willkommensfeier, sowie
Erarbeitung einer individuellen Rede
Koordination von Paten & Familie zur Mitgestaltung der Zeremonie
Gestaltung & Durchführung der Willkommensfeier
Urkunde zur Willkommensfeier, sowie Abschrift der Rede
Wo kann die Willkommensfeier stattfinden?
Kann mein ungetauftes Kind den Religionsunterricht besuchen?
Was ist der Unterschied zwischen einer Willkommens- und einer Segensfeier?
Müssen die Paten bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Überall. Im eigenen Garten, im Wald, auf einer schönen freistehenden Wiese, in einem Festsaal, in oder an der Feierlocation, in einer Kapelle, … dort, wo es euch gefällt.
Das hängt von der aktuellen Situation der Schule ab – je nachdem wie ausgelastet der Religionsunterricht ist. Grundsätzlich könnt ihr euer Kind für den Religionsunterricht anmelden, wenn euch das wichtig ist. Meistens steht dem nichts im Wege.
Eine Willkommensfeier ist eine weltliche Feier und richtet sich an Eltern, die keinen Glaubensbezug haben. Die Segensfeier schließt die christliche Segnung des Kindes mit ein und kann durch weitere christliche Elemente, wie z. B. Gebet, Bibeltexte, … ergänzt werden.
Nein, natürlich nicht. Jeder kann das Patenamt eures Kindes übernehmen und das ist ein ganz besonderer Vorteil der Willkommensfeier.
Ich liebe es, die wichtigsten Momente auf dem Lebensweg eines Menschen zu begleiten. Egal ob es um die Willkommensfeier für euer Kind, eure Hochzeit oder den Abschied von einem geliebten Menschen geht - ich stehe euch zur Seite. Herzlich, persönlich und bewegend.